UNESCO-Welterbe: Fürstensitze Glauberg und Heuneburg auf deutscher Vorschlagsliste

Gemeinsame Bewerbung Hessens mit Baden-Württemberg erfolgreich

Wiesbaden/Glauburg. Die frühkeltischen Fürstensitze in Hessen und Baden-Württemberg sind im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich: Der Glauberg wird gemeinsam mit der Heuneburg und dem Mont Lassois im französischen Burgund auf die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe ab 2024 neu aufgenommen. Das haben die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder am Montag bei einer Sondersitzung beschlossen. Die frühkeltischen Fürstensitze sind ein gemeinsamer Vorschlag von Baden-Württemberg und Hessen mit Beteiligung Frankreichs.

Herausragendes Netzwerk

„Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze. Beide gehören zu den bedeutendsten Geländedenk-malen der keltischen Geschichte und waren wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit. Ihre stadtartigen Strukturen, gewaltigen Befestigungsanlagen und Großgrabhügel mit reich ausgestatteten Prunkgräbern beeindrucken uns bis heute“, erklären die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, und die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

„Ich danke allen Beteiligten in Hessen und Baden-Württemberg, die durch ihr gemeinsames Engagement die Aufnahme des Antrags auf die nationale Tentativliste ermöglicht haben“, ergänzt Ministerin Dorn. „Die Entscheidung unterstreicht die kulturhistorische Bedeutung des Glaubergs, der einen faszinierenden Einblick in die Kultur der Eisenzeit gibt und ganz besonders in den engen Austausch der frühkeltischen Kultur in Europa untereinander sowie mit den mediterranen Kulturen.“

„Ich freue mich sehr, dass unser gemeinsamer Vorschlag die Fachjury überzeugt hat,“ fügt Ministerin Razavi hinzu. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Heuneburg auf ihrem Weg zum UNESCO-Welterbe. Wir danken unseren Kooperationspartnern für die gute Zusammenarbeit im Vorauswahlverfahren und freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg.“

Das für das nationale Vorauswahlverfahren vorgeschlagene Gut besteht aus den Teilstätten Glauberg (Hessen, Deutschland), Heuneburg (Baden-Württemberg, Deutschland) und Mont Lassois (Burgund, Frankreich), drei außerordentlichen Beispielen für frühkeltische Machtzentren in Mittel- und Westeuropa nordwestlich der Alpen. Chronologisch sind sie in die frühe Eisenzeit Mitteleuropas einzuordnen. Diese Epoche umfasst das 7. Bis 4. Jahrhundert v. Chr. und wird auch als „frühkeltisch“ bezeichnet. Diese ersten stadtartigen Zentren mit monumentaler Siedlungs- und Grabarchitektur, die in der Forschung häufig unter dem Begriff „Fürstensitze“ zusammengefasst werden, stellen außergewöhnliche Zeugnisse der frühkeltischen Zivilisation dar und sind Resultat eines intensiven Austauschs von Ideen, Techniken und Waren über große Distanzen mit weiten Teilen Europas, insbesondere mit den Kulturen Mittel- und Westeuropas und des mediterranen Raums. Sie sind darüber hinaus ein Ergebnis von Zentralisierungsprozessen, die durch Konzentration politischer Macht und ökonomischen Reichtums einer privilegierten sozialen Gruppe in den frühkeltischen „Fürstensitzen“ Mittel- und Westeuropas in Gang gesetzt wurden.

Wie läuft das Verfahren ab?

2024 soll die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl war, dass die Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können. Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob Stätten tatsächlich aufgenommen werden, wird es noch einige Jahre dauern: Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes Verfahren an, das regelmäßig mehrere Jahre dauert. Deutschland kann jedes Jahr von seiner Liste eine weitere Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste einreichen.

In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Antragsverfahren für die Welterbeliste bei der Ministerin für Wissenschaft und Kunst als oberster Denkmalschutzbehörde des Landes. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) und der Keltenwelt am Glauberg als Teil des Archäologischen Landesmuseums Hessen. Der Präsident des LfDH, Prof. Dr. Markus Harzenetter, ist zugleich Welterbebeauftragter des Landes und koordiniert die hessischen Welterbestätten.

Hessen bewahrt bislang sieben Weltkultur- und Weltnaturerbestätten:

  • Das Kloster Lorsch
  • Die Grube Messel
  • Das Obere Mittelrheintal
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die alten Buchenwälder Deutschlands
  • Der Bergpark Wilhelmshöhe
  • Die Mathildenhöhe Darmstadt
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