Gemeinde Glauburg – Blitzlicht Ausgabe 9/2024: Der Glauberg und das „Sondengehen“

Gemeinde Glauburg – Blitzlicht Ausgabe 9/2024

Der Glauberg und sein Umfeld – ein wichtiges Bodendenkmal und eine der bekanntesten archäologischen Fundstellen in Hessen. Hier ist die Vergangenheit vielerorts „mit den Händen zu greifen“ – nicht nur im Museum der Keltenwelt am Glauberg. Kein Wunder, dass manche Menschen auf die Idee kommen könnten, an diesem Ort auf eigene Faust nach Funden zu suchen – zumeist mit Metallsonde und Spaten. Dabei entsteht großer Schaden an unserem archäologischen Kulturerbe: Herausgewühlte Funde werden fast
immer unterschlagen, und der zu ihrem Verständnis so wichtige Fundzusammenhang unwiederbringlich zerstört.

Es gibt in Hessen eine eindeutige Rechtslage hierzu (Hessisches Denkmalschutzgesetz).
Die Suche nach Bodenfunden (wir sprechen von „Nachforschungen“) ist immer genehmigungspflichtig. Und das gilt ganz grundsätzlich für alle Fundstücke, unabhängig von ihrem Alter. Alle Funde müssen überdies gemeldet werden. Genehmigungen für legale Nachforschungen können beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) beantragt werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://denkmal.hessen.de/hessenarchaeologie/nachforschungs-genehmigungen.

Für den Glauberg und sein Umfeld gelten besondere Regeln. Die Anwendung von Metallsonden und die Bergung von Funden bilden hier Ausnahmen, die nur in engster Abstimmung mit der hessenARCHÄOLOGIE am LfDH möglich sind. Wir bitten hier um Ihre Mithilfe: Wenn Sie Menschen bemerken, die am Glauberg mit Metallsonden auf der Suche nach Fundstücken sind, rufen Sie das Museum (06041/82330-0) oder das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden (0611-6906-0) an und geben Sie uns Bescheid – das ist sicherer  und besser, als selbst einzugreifen. Ungenehmigte Nachforschungen sind Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten.

Helfen Sie bitte mit, unser aller Bodendenkmäler vor der Ausplünderung zu schützen!

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